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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Juni 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform und der Dienstleistungen von Sendrix.

Anbieter ist die Sendrix GbR, nachfolgend „Sendrix“ oder „Anbieter“. Die vollständigen Angaben zum Anbieter, zu den vertretungsberechtigten Gesellschaftern sowie die aktuellen Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung der entgeltlichen Sendrix-Leistungen ausgeschlossen.

Mit der Registrierung beziehungsweise Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sendrix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sendrix in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Sendrix und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung, das jeweilige Angebot und die vereinbarten Preise.

2. Begriffsbestimmungen

„Plattform“ bezeichnet die von Sendrix bereitgestellte webbasierte Anwendung einschließlich des Kunden-Dashboards und der dazugehörigen technischen Schnittstellen und Automatisierungen.

„Kunde“ bezeichnet das Unternehmen, die selbstständig tätige Person, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen, das mit Sendrix einen Vertrag schließt.

„Versanddatei“ bezeichnet ein vom Kunden zur Verarbeitung bereitgestelltes Dokument, insbesondere eine PDF-Datei, das nach den vereinbarten Vorgaben verarbeitet und für den Briefversand vorbereitet werden soll.

„Cloud-Ordner“ bezeichnet einen vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Speicherordner, insbesondere einen Microsoft-OneDrive-Ordner, über den Versanddateien für Sendrix bereitgestellt werden.

„Versanddienstleister“ bezeichnet externe Dienstleister, die insbesondere mit Druck, Kuvertierung, Frankierung, Übergabe an einen Postdienstleister oder postalischer Beförderung beauftragt werden können.

„Werktage“ im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Sendrix.

3. Registrierung und Kundenkonto

Die Nutzung der Plattform setzt grundsätzlich die Erstellung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine hinterlegten Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

Der Kunde darf Zugänge nur solchen Personen zur Verfügung stellen, die zur Nutzung der Plattform für sein Unternehmen berechtigt sind. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Stellt der Kunde eine unbefugte Nutzung seines Kontos oder einen Verlust von Zugangsdaten fest, muss er Sendrix unverzüglich informieren und die betroffenen Zugangsdaten ändern.

Handlungen, die über das Kundenkonto vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie durch den Kunden, seine Beschäftigten, seine Beauftragten oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Sicherung der Zugangsdaten veranlasst wurden.

Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung eines Kundenkontos besteht nicht. Sendrix kann eine Registrierung ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Sendrix annimmt, Sendrix die Registrierung oder den Auftrag des Kunden bestätigt oder Sendrix mit der Erbringung der vereinbarten Leistung beginnt.

Soweit für einen Kunden individuelle Preise, Leistungsumfänge oder technische Anforderungen vereinbart werden, gelten die Inhalte des individuellen Angebots beziehungsweise der individuellen Vereinbarung vorrangig.

Die Bereitstellung einer einzelnen Versanddatei durch den Kunden stellt den Auftrag dar, diese Versanddatei nach Maßgabe des bestehenden Vertrags und der vereinbarten Leistungen zu verarbeiten.

Sendrix kann einen einzelnen Auftrag ablehnen, wenn die Versanddatei technisch nicht verarbeitet werden kann, gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt, erforderliche Angaben fehlen oder die Ausführung für Sendrix beziehungsweise einen eingesetzten Versanddienstleister unzumutbar ist.

5. Leistungsgegenstand

Sendrix stellt eine technische Plattform zur automatisierten Übernahme, Prüfung, Verarbeitung und Weiterleitung von Versanddateien für den Briefversand bereit.

Der Leistungsumfang kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Übernahme von Versanddateien aus einem Cloud-Ordner,
  • technische Prüfung der bereitgestellten Dateien,
  • automatisierte Verarbeitung der Versanddateien,
  • Übermittlung der Versanddaten an einen Druck- oder Versanddienstleister,
  • Druck, Kuvertierung und Frankierung,
  • Übergabe an einen Postdienstleister,
  • Anzeige des technischen Bearbeitungsstatus im Kunden-Dashboard,
  • Verschiebung oder Zuordnung der verarbeiteten Dateien in die vereinbarten Cloud-Ordner.

Welche Leistungen im konkreten Vertragsverhältnis geschuldet werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.

Sendrix schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten technischen und organisatorischen Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

6. Einrichtung und Cloud-Ordner

Soweit die Leistung über einen Cloud-Ordner erbracht wird, ist der Kunde für die Einrichtung und Freigabe des erforderlichen Ordners verantwortlich.

Der Kunde muss Sendrix beziehungsweise dem von Sendrix verwendeten technischen Zugang die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffs- und Bearbeitungsrechte einräumen.

Die vereinbarte Ordnerstruktur kann insbesondere Eingangs-, Versand- und Fehlerordner umfassen. Der Kunde darf die vereinbarte Struktur, die Ordnernamen und die Zugriffsberechtigungen nicht ohne vorherige Abstimmung so verändern, dass die automatisierte Verarbeitung beeinträchtigt wird.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Cloud-Konto ordnungsgemäß eingerichtet, erreichbar und ausreichend geschützt ist. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Cloud-Anbieter bleibt von dem Vertrag mit Sendrix unberührt.

Störungen, Einschränkungen oder Änderungen, die durch den Cloud-Anbieter, das Konto des Kunden, fehlende Berechtigungen, Synchronisationsprobleme oder Änderungen an der Ordnerstruktur verursacht werden, liegen außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs von Sendrix.

Sendrix wird den Kunden über erkennbare Einrichtungsfehler oder fehlende Berechtigungen informieren, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist.

7. Anforderungen an Versanddateien

Der Kunde muss Versanddateien in dem von Sendrix unterstützten Dateiformat und entsprechend den mitgeteilten technischen Vorgaben bereitstellen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, müssen Versanddateien als technisch lesbare, nicht passwortgeschützte und nicht beschädigte PDF-Dateien bereitgestellt werden.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:

  • die Versanddatei vollständig und in der richtigen Version hochgeladen wird,
  • sämtliche Empfänger- und Adressangaben richtig, vollständig und aktuell sind,
  • das Dokument das vereinbarte Format und die vereinbarten Seitenmaße einhält,
  • Schriften, Bilder, Logos und sonstige Bestandteile ordnungsgemäß eingebettet oder darstellbar sind,
  • keine unzulässigen aktiven Inhalte, Schadsoftware oder technischen Manipulationen enthalten sind,
  • die Datei rechtzeitig vor einer vom Kunden einzuhaltenden Frist bereitgestellt wird.

Sendrix ist nicht verpflichtet, den Inhalt einer Versanddatei auf sprachliche, inhaltliche, rechtliche oder fachliche Richtigkeit zu überprüfen.

Eine technische Annahme oder Verarbeitung der Datei stellt insbesondere keine Bestätigung dar, dass Empfängerangaben, Fristen, Erklärungen oder sonstige Inhalte richtig oder rechtlich wirksam sind.

Sendrix kann Dateien, die den technischen Anforderungen nicht entsprechen, ablehnen oder in einen vorgesehenen Fehlerordner verschieben. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, den Fehler zu beheben und die Datei erneut ordnungsgemäß bereitzustellen.

8. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist allein für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Empfängerdaten, Weisungen und Versandaufträge verantwortlich.

Der Kunde darf Sendrix nur für rechtmäßige Zwecke nutzen. Insbesondere dürfen keine Inhalte verarbeitet oder versendet werden, die:

  • gegen geltendes Recht oder behördliche Anordnungen verstoßen,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • strafbare, betrügerische, beleidigende, diskriminierende oder bedrohend wirkende Inhalte enthalten,
  • Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Schutzrechte verletzen,
  • unerlaubte Werbung oder sonstige unzulässige geschäftliche Kommunikation darstellen,
  • Sendrix, die Plattform, einen Cloud-Anbieter oder einen Versanddienstleister technisch beeinträchtigen können.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung und Übermittlung der verwendeten personenbezogenen Daten und Dokumentinhalte berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen oder sonstigen Erlaubnisse vorliegen.

Der Kunde muss gesetzliche, vertragliche, gerichtliche und behördliche Fristen selbst überwachen. Er muss Versanddateien mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf bereitstellen.

Sendrix ist nicht verpflichtet, den Kunden auf bevorstehende oder ablaufende Fristen hinzuweisen.

9. Auftragsverarbeitung und Versandstatus

Die automatisierte Verarbeitung beginnt, sobald die Versanddatei im vereinbarten Eingangsordner vollständig erkannt und vom System zur Verarbeitung übernommen wurde.

Das bloße Hochladen oder Ablegen einer Datei bedeutet noch nicht zwingend, dass die Datei technisch erkannt, angenommen, erfolgreich verarbeitet oder an einen Versanddienstleister übergeben wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, den Bearbeitungsstatus im Dashboard beziehungsweise die vereinbarten Eingangs-, Versand- und Fehlerordner regelmäßig zu kontrollieren.

Im Dashboard angezeigte Statusinformationen dienen vorrangig der technischen und organisatorischen Nachverfolgung. Sie stellen keinen gerichtsfesten Zugangsnachweis und keine Garantie dafür dar, dass eine Briefsendung dem Empfänger tatsächlich oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zugegangen ist.

Der Status „versendet“, „verarbeitet“ oder eine vergleichbare Statusangabe kann bedeuten, dass die Datei erfolgreich verarbeitet oder an den jeweiligen Druck-, Versand- oder Postdienstleister übergeben wurde. Der genaue Bedeutungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Benötigt der Kunde für eine Sendung einen besonderen Zustell-, Einlieferungs- oder Zugangsnachweis, muss dieser ausdrücklich als gesonderte Versandart vereinbart und von Sendrix angeboten werden.

10. Druck, Versand und postalische Zustellung

Sendrix ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Druck-, Kuvertierungs-, Frankierungs-, Versand-, Cloud-, Hosting- und Postdienstleister einzusetzen.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten Angaben zu Bearbeitungs-, Produktions- oder Zustellzeiten als unverbindliche Plan- oder Erfahrungswerte.

Die tatsächliche postalische Beförderung und Zustellung liegt nach Übergabe der Sendung im Einflussbereich des eingesetzten Post- oder Versanddienstleisters. Sendrix schuldet daher ohne besondere Vereinbarung weder die Zustellung an einem bestimmten Kalendertag noch den tatsächlichen Zugang beim Empfänger.

Verzögerungen oder Nichtzustellungen können insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Adressangaben, Annahmeverweigerung, Unzustellbarkeit, Störungen beim Postdienstleister, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Sendrix entstehen.

Rücksendungen unzustellbarer Briefe werden nur bearbeitet, erfasst oder an den Kunden weitergeleitet, wenn dies ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.

11. Mitwirkungspflichten

Der Kunde muss alle Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornehmen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Bereitstellung vollständiger und richtiger Unternehmens- und Abrechnungsdaten,
  • die Einrichtung und Aufrechterhaltung der notwendigen Zugriffsrechte,
  • die Einhaltung der technischen Dateivorgaben,
  • die Prüfung von Fehlermeldungen und Statusinformationen,
  • die unverzügliche Beantwortung notwendiger Rückfragen,
  • die rechtzeitige Mitteilung relevanter Änderungen.

Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Sendrix ist für Verzögerungen oder Mehraufwand, die hierdurch entstehen, nicht verantwortlich.

Zusätzlicher Aufwand, der durch eine vom Kunden zu vertretende fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart ist.

12. Preise und Abrechnung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Maßgeblich sind das individuelle Angebot, der gebuchte Tarif oder die bei Vertragsschluss gültige Preisübersicht.

Preise können insbesondere aus einer Grundgebühr, nutzungsabhängigen Entgelten, Versandkosten, Produktionskosten, Portokosten und Entgelten für Zusatzleistungen bestehen.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nutzungsabhängige Leistungen werden auf Grundlage der von den technischen Systemen erfassten und verarbeiteten Vorgänge abgerechnet. Der Kunde kann offensichtliche Abrechnungsfehler innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden.

Kosten für bereits begonnene, produzierte, frankierte oder an einen Versanddienstleister übergebene Sendungen bleiben auch dann zahlbar, wenn der Kunde den Versandauftrag anschließend ändern oder stornieren möchte.

Stornierungen sind nur möglich, solange die betreffende Versanddatei noch nicht verbindlich verarbeitet, produziert oder an einen externen Dienstleister übermittelt wurde.

13. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Rechnungen können dem Kunden elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenkonto, bereitgestellt werden.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sendrix kann dem Kunden erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und Zahlungserinnerung in Rechnung stellen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Sendrix nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu entgeltlichen Leistungen vorübergehend sperren oder die weitere Bearbeitung neuer Versandaufträge aussetzen.

Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte, veranlasste oder beauftragte Leistungen bleibt von einer Sperrung unberührt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

14. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

Sendrix bemüht sich um eine zuverlässige und möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern keine bestimmte Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Plattform kann insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, hoher Systemauslastung, Änderungen an Schnittstellen oder Ausfällen externer Dienstleister zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.

Planbare Wartungsarbeiten wird Sendrix, soweit zumutbar, so durchführen, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Der Kunde muss erkennbare Störungen unverzüglich und möglichst genau beschreiben. Dazu soll er insbesondere den Zeitpunkt, die betroffene Datei, den angezeigten Status und eine Beschreibung des Fehlers mitteilen.

Sendrix ist berechtigt, vorübergehende Maßnahmen zur Sicherung der Plattform, der Daten, der Versandprozesse oder der beteiligten Systeme zu ergreifen. Dazu kann auch die kurzfristige Aussetzung einzelner Funktionen gehören.

15. Änderungen und Weiterentwicklung der Plattform

Sendrix darf die Plattform und ihre technischen Abläufe weiterentwickeln, aktualisieren und an technische oder rechtliche Anforderungen anpassen.

Änderungen dürfen die vereinbarte Hauptleistung nicht ohne sachlichen Grund wesentlich beeinträchtigen.

Sendrix darf insbesondere Benutzeroberflächen, technische Prozesse, Sicherheitsfunktionen, Schnittstellen und eingesetzte Infrastruktur ändern, wenn dies der Verbesserung, Sicherheit, Rechtskonformität, Fehlerbehebung oder technischen Weiterentwicklung dient und dem Kunden zumutbar ist.

Soweit eine Änderung eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf den vereinbarten Leistungsumfang hat, wird Sendrix den Kunden rechtzeitig informieren.

16. Rechte an der Plattform und an Kundeninhalten

Sämtliche Rechte an der Plattform, dem Quellcode, den technischen Abläufen, dem Design, den Datenbanken, den Marken und sonstigen von Sendrix bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Sendrix beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.

Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, vermieten, verkaufen, öffentlich zugänglich machen, technisch untersuchen, zurückentwickeln oder Dritten außerhalb des eigenen Unternehmens zur selbstständigen Nutzung überlassen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich zulässig oder von Sendrix genehmigt ist.

Der Kunde behält sämtliche ihm zustehenden Rechte an seinen Versanddateien und sonstigen bereitgestellten Inhalten.

Der Kunde räumt Sendrix für die Vertragsdauer die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die Dateien zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und an eingesetzte Dienstleister zu übertragen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.

17. Rechte Dritter und Freistellung

Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und dass die vertragsgemäße Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt.

Wird Sendrix wegen eines vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalts oder einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Sendrix von den berechtigten Ansprüchen des Dritten frei.

Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Sendrix wird den Kunden unverzüglich über eine entsprechende Inanspruchnahme informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sendrix ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Soweit Sendrix personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Nutzung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, betroffene Personen ordnungsgemäß zu informieren und erforderliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und den Briefversand sicherzustellen.

Sendrix ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einzusetzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vereinbar ist.

19. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, finanzielle und organisatorische Informationen sowie Inhalte von Versanddateien und Kunden- beziehungsweise Empfängerdaten.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • bereits allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden,
  • unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer vollziehbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

20. Mängel und Beanstandungen

Der Kunde muss die erbrachten Leistungen und die im Dashboard angezeigten Verarbeitungsergebnisse im Rahmen des Zumutbaren zeitnah prüfen.

Erkennbare Fehler, insbesondere falsch verarbeitete, unvollständige oder nicht erkannte Versanddateien, müssen Sendrix unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.

Die Mitteilung soll alle Informationen enthalten, die Sendrix zur Prüfung und Nachvollziehung des Fehlers benötigt.

Liegt ein von Sendrix zu vertretender Mangel vor, ist Sendrix zunächst berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder die betroffene Leistung erneut zu erbringen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Ansprüche bestehen jedoch nicht, soweit eine Störung oder fehlerhafte Verarbeitung durch unrichtige Kundendaten, ungeeignete Versanddateien, fehlende Zugriffsrechte, Veränderungen durch den Kunden oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Sendrix verursacht wurde.

21. Haftung

Sendrix haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Sendrix haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Sendrix auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Sendrix ausgeschlossen.

Sendrix haftet nicht für die inhaltliche, rechtliche oder fachliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Versanddateien, Empfängerangaben oder Weisungen.

Sendrix haftet nicht für eine vom Kunden versäumte gesetzliche, gerichtliche, behördliche oder vertragliche Frist, sofern Sendrix nicht ausdrücklich und in Textform die Einhaltung einer konkreten Frist übernommen hat.

Sendrix haftet nicht für die tatsächliche postalische Zustellung zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern keine entsprechende ausdrückliche Garantie vereinbart wurde.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Sendrix.

22. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

Dazu können insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle der Energie- oder Telekommunikationsversorgung, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie erhebliche Störungen bei Cloud-, Hosting-, Druck-, Versand- oder Postdienstleistern gehören.

Die betroffene Partei wird die andere Partei über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Leistungspflichten verlängern sich für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Kündigungsrechte bei länger andauernden Leistungsstörungen bleiben unberührt.

23. Sperrung des Kundenkontos

Sendrix kann den Zugang des Kunden zur Plattform oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn:

  • konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung bestehen,
  • die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform gefährdet ist,
  • Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden könnten,
  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • erforderliche Zugriffsrechte oder Mitwirkungshandlungen fehlen oder
  • eine Sperrung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

Sendrix wird die berechtigten Interessen des Kunden bei der Entscheidung berücksichtigen und ihn über die Sperrung sowie deren Grund informieren, soweit dem keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung entfallen ist und keine weiteren Hinderungsgründe bestehen.

24. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot oder gebuchten Tarif keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Bereits vor Wirksamwerden der Kündigung erteilte und begonnene Versandaufträge können noch ausgeführt und entsprechend abgerechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende alle noch benötigten Daten, Statusinformationen und Unterlagen aus seinem Kundenkonto beziehungsweise seinen Cloud-Ordnern zu sichern.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.

25. Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für Sendrix kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:

  • die Plattform wiederholt oder schwerwiegend rechtswidrig nutzt,
  • trotz Abmahnung erheblich gegen seine Vertragspflichten verstößt,
  • die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform erheblich gefährdet,
  • Sendrix oder eingesetzte Dienstleister über wesentliche Umstände täuscht oder
  • trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung wesentliche fällige Zahlungen nicht leistet.

Soweit der wichtige Grund durch eine behebbare Pflichtverletzung verursacht wurde, ist vor der außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich. Dies gilt nicht, wenn eine Fristsetzung oder Abmahnung gesetzlich entbehrlich oder im Einzelfall unzumutbar ist.

26. Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden, die Plattform und das Kundenkonto zu nutzen.

Sendrix kann den Zugang nach Vertragsende deaktivieren. Der Kunde muss deshalb benötigte Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsende sichern.

Offene Zahlungsansprüche sowie Regelungen, die ihrem Zweck nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.

Personenbezogene Daten und Versanddateien werden nach Vertragsende nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder zurückgegeben.

Die konkrete Rückgabe und Löschung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich zusätzlich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

27. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

Soweit die Änderung wesentliche Vertragspflichten, den Leistungsumfang, Preise, Laufzeiten oder Haftungsregelungen betrifft, wird Sendrix die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen oder mit dem Kunden eine entsprechende Vertragsänderung vereinbaren.

Rein redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, können dem Kunden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden.

28. Kommunikation und Erklärungen

Vertragsbezogene Mitteilungen können an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto versendet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, eine dauerhaft erreichbare geschäftliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Kündigungen, Mahnungen und sonstige vertragsgestaltende Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

29. Abtretung und Vertragsübertragung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Sendrix an Dritte abtreten, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmefall besteht.

Sendrix darf den Vertrag mit angemessener Vorankündigung auf ein mit Sendrix verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Gesetzliche Rechte des Kunden im Fall einer Vertragsübertragung bleiben unberührt.

30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Sendrix.

Sendrix bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

31. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann über die Website von Sendrix abgerufen und gespeichert werden.